(1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Grundstücken, die für die Nutzung durch Personen im Sinne des § 53 AO (körperlich, geistig oder seelisch Hilfsbedürftige) geeignet sind, sowie die Förderung und Qualifizierung von Menschen mit besonderer Hilfebedürftigkeit. (2) Zweck ist die ausschließliche, selbstlose Förderung der in § 53 1. AO aufgeführten Personen (die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind) durch kostengünstige, uneigennützige und effiziente Beschaffung, Verwaltung und Überlassung von Wohn- und Wirtschaftsräumen an die vorgenannten Personenkreise oder an gemeinnützige oder mildtätige Institutionen, die ihrerseits ausschließlich diese Zwecke fördern, sowie Institutionen die inklusive Projekte und Zusammenarbeit ermöglichen. Dies wird insbesondere erreicht durch kulturelle, musische und sportliche Projekte und der Qualifizierung von Menschen mit Behinderung z.B. in Garten- und Hausmeistertätigkeiten. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen.
Hausverwaltungen
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