(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung und der dauernde Betrieb eines Integrationsunternehmens i. S. des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen (LGG-BehM), die Bereitstellung und Vermittlung von Arbeitsplätzen jeglicher Art für Menschen mit Behinderungen, vorzugsweise für Menschen mit geistiger Behinderung im Stadt- und Landkreis Kaiserslautern. (2) Zu diesem Zweck betreibt und entwickelt die Gesellschaft unter anderem das anlässlich der Landesgartenschau 2000 errichtete und durch die Gartenschau Kaiserslautern (GSK) GmbH weitergeführte Ausstellungsgelände mit den Bereichen Neumühlepark, Schlachthof und Kaiserberg und weiteren Grünanlagen und führt sportliche und kulturelle Aktivitäten sowie Maßnahmen zur Naturerziehung und des Umweltschutzes in der Stadt Kaiserslautern und deren Umgebung durch. Dazu zählen z. B. Maßnahmen im Bereich a) des Umwelt- und Landschaftsschutzes, insbesondere durch die Anlage von Grün- und Landschaftsflächen, schutzwürdigen Biotopen und Parkanlagen durch Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft des Bürgers zum Erleben und zur Weiterentwicklung seiner Umwelt zu wecken, insbesondere durch Informationsveranstaltungen und Ausstellungen, durch Bildungsangebote die geeignet sind, dem Bürger die notwendigen Kenntnisse im Bereich des Landschafts- und Umweltschutzes zu vermitteln, b) der Kunst und Kultur durch Einbeziehung der Kunst in Freiflächen sowie die Durchführung von Kunstausstellungen und kulturellen Veranstaltungen, c) des Sportes durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Förderung des Sportes durch die Allgemeinheit, d) der Pflanzenzucht durch die Vorstellung von Pflanzen, insbesondere neuer Pflanzenarten und Anbaumethoden sowie die Durchführung von Freiland- und Hallenschauen. (3) Die Gesellschaft arbeitet mit den übrigen Einrichtungen der Gesellschafter, den einschlägigen Fachbehörden der vorgenannten Gebietskörperschaften, dem Land Rheinland-Pfalz, der Bundesrepublik Deutschland sowie mit Werkstätten für behinderte Menschen, den Schulen, außerdem mit der rheinland-pfälzischen Beratungsstelle (RAT), den Kammern von Handel, Handwerk und Gewerbe sowie der Bundesagentur für Arbeit zusammen. (4) Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, unmittelbar oder mittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.
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