Anleitung und Förderung der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und Psychohygiene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Förderung von Personen und Personengruppen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (Z. B. spezifische krankheitsbezogene sozial- und psychotherapeutische Einzel- und Gruppenhilfsangebote bei verschiedenen körperlichen und geistigen Erkrankungen; Begleitung von Lebens- und Sinnkrisen; Einrichtung und Betreibung einer Beratungsstelle und eines therapeutischen Zentrums u. ä.) 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. (z. B. öffentliche Gesundheitskurse, präventive Wissensvermittlung durch Vorträge; Multiplikatorenseminare; Aufklärungsarbeit im Bereich Sucht- und Psychosomatik; Allgemeine Gesundheitsvorsorge, Gesundheitskurssystem u. ä.) 3. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (z. B. Aus- und Weiterbildung und Beratung von Lehrern und Erziehern und helfenden Berufsgruppen in speziellen gesundheitsprophylaktischen Programmen, Wissensvermittlung; Therapeutische Interventionen u. ä.) 4. Förderung von Wissenschaft und Forschung. (z. B. interkulturelle Therapieforschung; Arbeit mit Ausländern und verschiedenen Glaubensrichtungen im Gesundheitsbereich, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten u. ä.).
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