Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung (§ 52 Absatz 2 Abgabenordnung). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Initiierung und Unterstützung von Projekten gegen Rassismus, b) die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Berichten und Informationsschriften sowie der Aufbau einer Plattform zwecks Austausches für gute Beispiele, z.B. von Betriebsrat und Arbeitgeber, c) die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen sportlicher und kultureller Art gegen Rassismus, d) neue Beteiligungsformate zu entwickeln, die über Internet/soziale Netzwerke und Veranstaltungen verbreitet werden können, e) die finanzielle und konzeptionelle Unterstützung und Beteiligung an Aktionen von gewerkschaftlichen Aktivengruppen oder Bündnisse, die gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eintreten, f) die Bereitstellung und die Anbringung von Respekt-Schildern an öffentlichen Orten, g) die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Respekt-Workshops, die sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren richten (z.B. Antirassistische Trainings, Argumentations- und Dialog-Workshops, u.a.), h) die Durchführung von bundesweiten Netzwerktreffen als Qualifizierungs-, Austausch- und Diskussionsforum, i) die Bereitstellung von Schulungsmaterialien, Tagesschulungskonzepten, Bildungsbausteinen und Referenten/innen-Qualifizierung, j) die Bereitstellung und Verteilung von unterstützenden Aktionsmaterialien zum Thema Rassismus und Diskriminierung; hierzu gehören alle denkbaren Print-Formate (Flyer, Postkarten, Respekt!-Magazin, etc.) Inhalte anderer Medien (Musik- und Videoclips, etc.) sowie sonstiges Aktionsmaterial (Respekt!-T-Shirts, Respekt!-Banner, Pins, Aufkleber, etc.) k) das Einwerben von Spenden. Die Gesellschaft wird ebenfalls als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung tätig werden und Mittel für ihre satzungsmäßigen Zwecke beschaffen und im Rahmen des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung weiterleiten. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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