Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere die -Förderung von Wissenschaft und Forschung; -Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; -Förderung von Kunst und Kultur; -Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; -Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; -Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes; -Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; -Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Kriegsopfer und Kriegsgefangene; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; -Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; -Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; -Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; -Förderung des Tierschutzes; -Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; -Förderung des Sports; -Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht und des Hundesports; -allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung; -Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; -Förderung mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch -die Förderung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke; -die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der Satzungszwecke zwischen Oraganisationen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen; -die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen auf den geförderten Gebieten; -die Vergabe von Stipendien, Preisen, Beihilfen und ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der oben genannten Zwecke; -Maßnahmen, welche die Unterstützung von Menschen i.S. von § 53 AO zum Ziel haben; -die Unterstützung von anderen steuerbegünstigten oder öffentlichrechtlichen Körperschaften zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke (§ 58 Nr. 2 AO). Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung i.S.v. § 58 Nr. 1 AO für die oben genannten Zwecke. Diese Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Mit dieser Satzung wird kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderleistungen gleich welcher Art begründet. Auch eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen gibt es nicht.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Interessengemeinschaften
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