Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke". Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie deren Betreuung. Durch die Förderung der Hilfe und Betreuung der Personen wird deren Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben unterstützt. - Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von stationären Wohneinrichtungen, Wohnungen und Appartements, ambulant betreutem Wohnen bis hin zum selbständigen Wohnen für Personen mit einer Behinderung (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und für Personen im fortgeschrittenen Alter (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Betreuung und Assistenz dieser Personen in einem selbstgewählten Umfeld (ambulant, teilstationär oder stationär) sowie die Beratung zu Problemstellungen des Lebens von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. - Die Gesellschaft kann Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie die persönliche Haftung und die Geschäftsführung für andere Unternehmen übernehmen.
Sozialwesen
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