Förderung der Erziehung und Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von öffentlich geförderten Kindertagesstätten/Kindergärten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; - dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung.
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