Koordination von Grundstücks- und Projektentwicklungsmaßnahmen, die Beratung und Betreuung der Kommunen, der Institute des genossenschaftlichen Finanzverbundes und deren Beteiligungsunternehmen sowie Dritter Beteiligter bei Durchführung von Grundstücks- und Projektentwicklungsmaßnahmen, eine dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienliche kapitalmäßige Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstand auf den Erwerb, die Entwicklung, die Erschließung und den Verkauf von Grundstücken für eine künftige Bebauung gerichtet ist (Objektgesellschaften). Beteiligungen an anderen Unternehmen sind nur in solchen gesellschaftsrechtlichen Formen zulässig, bei denen für die Gesellschaft eine beschränkte Haftung gegeben ist, die Vermittlung von Interessenten für eine Beteiligung an einzelnen Objektgesellschaften,die Vermittlung von Finanzierungen insbesondere für örtliche Objektgesellschaften, die Durchführung aller Geschäfte, die der Erreichung vorgenannten Unternehmensgegenstände dienlich sind.
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