Förderung der Altenhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere durch den Betrieb eines geriatrischen Zentrums unterhalb der Akutgeriatrie in Zülpich und durch den Betrieb Medizinischer Versorgungszentren nach § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Mindestens zwei Drittel der Leistungen der Medizinischen Versorgungszentren müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung zugutekommen. 40 % der jährlichen Leistungen müssen auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden.
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