Vermittlung von Gesamthafenarbeitern an Hafeneinzelbetriebe sowie an Unternehmen außerhalb des Hafens Rostock. Die Gesellschaft nimmt die Aufgaben, die sich aus der Vereinbarung über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter in Rostock (Gesamthafenbetrieb) vom 16.01.1992 sowie der Verwaltungsordnung für den Gesamthafenbetrieb Rostock vom 26.04.1994 auf der Basis des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) vom 03. August 1950 ergeben, wahr.
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