Planung, der Bau und der Betrieb von eigenen Verwertungs- und Behandlungsanlagen für die Kompostierung, die Baustellenmischabfallsortierung, für Bauschutt und Erdaushub, Straßenaufbruch, Umladestationen, Deponiegasanlagen, Deponiesickerwasseraufbereitungsanlagen im Landkreis Karlsruhe, der Betrieb von Hausmüll- und Erdaushubdeponien und die Entsorgung von Stoffen, für die gesetzliche Entsorgungspflichten im Sinne des § 14 Abfallgesetz bestehen, außerdem die Planung, der Bau und Betrieb von weiteren Anlagern, die im Rahmen der Entsorgungspflicht des Landkreises zu erstellen sind sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Verwirklichung des Rahmenvertrages zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe mbH über die Behandlung von Biomüll, Aussortieren von Baustellenmischabfällen, Aufbereitung von Bauschutt und Straßenaufbruch sowie das Umladen von Abfällen im Landkreis Karlsruhe. Die Einhaltung des dem Gesellschaftsvertrag angeschlossenen Rahmenvertrages ist unechte Nebenstimmung (unechter Satzungsbestandteil) im Sinne des § 3 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes.
Entsorgungsbetriebe
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