(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Verhütung und Behandlung von Atemwegserkrankungen verwirklicht. Die Behandlung von Atemwegserkrankungen erfolgt unter Anwendung integrativer Therapieformen, d.h. neben körpernahen (sport- und bewegungsorientierten) Therapien werden ebenfalls die seelischen und geistigen Dimensionen von Therapien und Gesundheitsförderungen auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes berücksichtigt. Die sportlichen Übungen werden durch Gymnastik und Bewegungsspiele in Gruppen verwirklicht. Insbesondere werden alle medikamentösen und nicht-medikamentösen Therapieformen der Anthroposophischen Medizin gefördert. (2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks obliegt es der Gesellschaft insbesondere a) Rehabilitationsmaßnahmen und Behandlungen von Atemwegserkrankungen sowie die notwendigen Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen für die von diesen Krankheiten Betroffenen vorzunehmen, aufzuklären und zu beraten sowie deren Beständigkeit zu gewährleisten. b) Den von der Krankheit betroffenen Patienten mit Rat und Tat hinsichtlich des Umgangs mit den Erkrankungen zur Seite zu stehen und sie in einem selbstverantwortlichen Umgang mit den Erkrankungen zu fördern sowie deren zugrundeliegenden Erkrankungen entgegenzuwirken. c) Die Öffentlichkeit in allen Fragen dieser Erkrankungen und über die Möglichkeit gezielter sportlicher Betätigung fachlich zu informieren, zu beraten, aufzuklären als auch hierfür zu werben. d) Alle Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen der inhalativen Tabakabhängigkeit, wie Schülerpräventionsprogramme, Raucherentwöhnungskurse anzubieten. Zur Stabilisierung der seelischen Gesundheit bei einer Suchterkrankung werden Rehabilitationssport-Angebote durchgeführt. e) Atemtherapien, künstlerische Therapien, Heileurythmie als Gruppenangebote anzubieten. f) Die Förderung der seelischen Gesundheit bei Lungenerkrankungen, insbesondere bei Lungenkrebs und COPD und deren Folgebehinderungen. g) Die von den Atmungsprozessen vermittelten Fähigkeiten in allen Dimensionen der menschlichen Konstitution zu erforschen und zu fördern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, Rehabilitationssport nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX und der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in der Fassung vom 01.01.2011 anzubieten und die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Hilfe und wissensmäßige Unterstützung der von diesen Krankheiten Betroffenen, damit diese sich durch Eigenaktivitäten einen gesunden Lebensraum schaffen können (Hilfe zur Selbsthilfe) und so auf Dauer eine Eingliederung in die soziale Gemeinschaft erfolgt. Der in Gruppen stattfindende Rehabilitationssport soll den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Patienten unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistungen stärken. Langfristig soll dadurch erreicht werden, dass die von der Krankheit betroffenen Patienten selbständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchführen, etwa durch weiteres Sporttreiben in der Gruppe. Die Gesellschaft (Rehabilitationsträger) erbringt Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen und zu sichern. Diese Rehabilitationsziele orientieren sich im Sinne der ICF an dem gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen.
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