(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke", § 51-68 AO (Abgabenordnung), in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die einzelnen Gesellschaftszwecke werden wie folgt verwirklicht: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: - Einwerbung und Vergabe von Promotionsstipendien, - Entgegennahme und Vergabe von journalistischen Recherche- und wissenschaftlichen Forschungsaufträgen, - Durchführung von Konferenzen, Fachtagungen und Seminaren; 2. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe: - Förderung des medienkritischen Diskurses, insbesondere auch in internationaler Perspektive, Förderung des Transfers medienwissenschaftlicher Erkenntnisse in die redaktionelle Praxis und Verbesserung der journalistischen Aus- und Weiterbildung; zu diesen Zwecken verlegt die Gesellschaft die Internationale Zeitschrift für Journalismus "message", deren Titelrechte sie auch hält; - Übernahme aller verlegerischen Aufgaben, die mit der Herausgabe der Zeitschrift verbunden sind; die Redaktion dieser praxisorientierten wissenschaftlichen Zeitschrift ist im Arbeitsbereich der Rudolf -Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus an der Universität Hamburg angesiedelt; an der Erfüllung der redaktionellen Aufgaben werden Doktoranden der Universität Hamburg beteiligt, - Unterhalt des Online-Auftritts www.message-online.com, an dessen Erstellung Studierende der Universität Hamburg beteiligt werden (universitäres Lehrforschungsprojekt). (3) Zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft finanzielle Förderungen durch Dritte entgegennehmen. (4) Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu Geschäften berechtigt, die geeignet oder erforderlich sind, die Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern, insbesondere, um die Produktion und Verbreitung der Internationalen Zeitschrift für Journalismus "message" sicher zu stellen.
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