Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Infektionsmedizin in Kiel durch Vergabe von Stipendien an Wissenschaftler. Die Gesellschaft stellt Vergaberichtlinien auf. Diese müssen den steuerrechtlichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht durch finanzielle und ideelle Förderung von Forschungsprojekten, die am Institut für Infektionsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, oder in Zusammenarbeit mit diesem Institut durchgeführt werden. Die finanzielle Förderung umfasst unter anderem die Bereitstellung von Geldmitteln zum Erwerb von der Wissenschaft und Forschung dienenden Geräten und Materialien bzw. den Erwerb und die anschließende Übereignung solcher Sachmittel, die Bereitstellung von Geldmitteln zur Finanzierung von der Wissenschaft und Forschung dienenden Um- und Ausbaumaßnahmen, die Bereitstellung von Geldmitteln zur Durchführung von der Wissenschaft und Forschung dienenden Reisen, Konsultationen und Veranstaltungen.
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