Förderung des ökologischen Landbaus in Angeln einschließlich aller sozialen, volkswirtschaftlichen, gesundheitlichen und pädagogischen Zusammenhänge. Zur Erreichung dieses Zwecks darf die Gesellschaft landwirtschaftliche Betriebe erwerben und diese nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus, insbesondere nach den Grundsätzen der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise (Demeter), bewirtschaften lassen. Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe soll in besonderem Maße dem Umwelt- und Naturschutz dienen. Sie darf auf diesen Betrieben Einrichtungen der Sozialarbeit, der Kranken- und Altenpflege, der Aus- und Fortbildung sowie Forschungseinrichtungen errichten und betreiben. Sie soll der Erneuerung ländlichen Kulturlebens unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses von Stadt- und Landbevölkerung dienen und den Menschen ihre natürlichen Lebensgrundlagen und den Zusammenhang zwischen Gesundheit und Ernährung nahebringen. Sie soll neue Formen der Beteiligung am wirtschaftlichen Geschehen eines Hoforganismus und dessen Finanzierung erproben sowie sich mit angemessenen Arbeitsbedingungen einschließlich sozialer Absicherung der auf einem Hof lebenden Menschen und der sonstigen sozialen Fragen eines landwirtschaftlichen Betriebes befassen. Sie soll neue Wege der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte erforschen und die Ausbildung in Landwirtschaft und ländlicher Hauswirtschaft fördern und unterstützen. Sie soll die Ergebnisse ihrer Tätigkeit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen.
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