Zusammenführung und Bündelung aller touristischen Aufgaben der Verbandsgemeinden Daun, Wittlich-Land (für die Region Manderscheid) und Ulmen sowie der Ortsgemeinde Bad Bertrich unter dem gemeinsamen Dach des GesundLand Vulkaneifel. 2. Hierzu nimmt die Gesellschaft im Rahmen des § 85 Abs. 1 GemO insbesondere folgende Tätigkeiten wahr: a) die strategische Förderung und Weiterentwicklung der Marke sowie des gesundheitstouristischen Reiseziels GesundLand Vulkaneifel b) der Ausbau des gemeinsamen Qualitätsmanagements für die touristischen und gesundheitstouristischen Angebote und Partner im GesundLand Vulkaneifel c) die gemeinsame Marktbearbeitung des GesundLand Vulkaneifel sowie der angeschlossenen lokalen Tourist-Informationen, insbesondere Produktentwicklung, Vertrieb, Marketing und PR d) die Leitung und Koordination des Gäste- und Anbieterwesens der angeschlossenen lokalen Tourist-Informationen e) die Kooperation mit den lokalen Partnern des Tourismus und Gesundheitswesens und insbesondere der Gesundheitslandschaft Vulkaneifel eG 3. Die GesundLand Vulkaneifel GmbH trägt nicht die Kosten für Investitionen in neue Infrastruktur sowie die Pflege und den Erhalt von bereits vorhandener Infrastruktur.
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