Analyse, Beratung und Vermittlung von Geschäften des Finanz- und Versicherungsbereichs und die Tätigkeit als Versicherungsmakler; dies gilt insbesondere für nachfolgende Produkte: - Finanzierungen; - Versicherungen; - Bausparverträge; - geschlossene Beteiligungen z. B. geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Medienfonds, Venture Capital; - Immobilien; - Schulung (Fachseminare) in den einzelnen Fachbereichen. Das Einbringen der Finanzdienstleistungen Anlage- und Abschlußvermittlung ist im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG beschränkt auf Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentanteile) und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d. h. lizenzierte Kredite- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalgesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Es umfaßt nicht die Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
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