A) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die b) Förderung derJugendhilfe c) Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen und außerberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung; die Planung, Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten, einschließlich Maßnahmen von Qualifizierung in Beschäftigung; die Planung, Koordinierung und Durchführung nationaler und internationaler Berufs- und Fortbildungsveranstaltungen; die Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, einschließlich Fernlerngängen und interaktiven, mediengestützten Lernangeboten; die Entwicklung und Durchführung von Sprachkursen; die Fortbildung im Fachgebiet Sprachförderung, b) die Planung und Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeit- und -ferienangeboten, einschließlich gesundheitsfördernder Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und Bewegung). c) die Forschung im Fachgebiet Sprachförderung.
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