Zweck der Genossenschaft ist die Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die Genossenschaft hat die DGW Dachgenossenschaft für generationsübergreifendes Wohnen eG (nachfolgend DGW eG genannt), deren Mitglied sie ist mit der Schaffung von Genossenschaftswohnungen durch Neubau, beauftragt. Sie hat von der DGW eG im Rahmen eines Generalnutzungsvertrages Wohnungen angemietet um diese ihren Mitgliedern zum Zwecke des genossenschaftlichen und generationsübergreifenden Wohnens zur Nutzung zur Verfügung zu stellen ("Zwischenvermietung"). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften. Die Genossenschaft strebt an, ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung zu führen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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