Gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken im Sinne des § 1 Abs. 1 Architektengesetz Rheinland-Pfalz (16. Dezember 2005); - die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung im Sinne des § 1 Abs. 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz (16. Dezember 2005); - die Erstattung von Fachgutachten sowie die Mitwirkung bei der Orts- Stadt- und Landesplanung im Sinne des § 1 Abs. 6 Architektengesetz Rheinland-Plalz (16. Dezember 2005); - die unabhängige technische und wirtschaftliche Planung und Prüfung technischer Vorhaben einschließlich der Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Prüfung und Ausführung zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung technischer Vorhaben im Sinne des § 1 Abs. 1 Ingenieurkammergesetz Rheinland-Pfalz (21. Dezember 1987); - ausgeschlossen sind die gewerbliche Ausführung von Bauten, die Übernahme von Bauträger- oder Baubetreuungsaufgaben, die Vermittlung von Grundstücken und die Finanzierung von Bauvorhaben.
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