1. Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Berufsbildung und die Förderung von Menschen mit Behinderungen. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer von gemeinnützigen Körperschaften, durch Maßnahmen zur Ausbildung von Mitarbeitern für Werkstätten für behinderte Menschen und in pflegerischen Tätigkeitsbereichen sowie durch Maßnahmen im Bereich der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen. 4. Die Körperschaft (Gesellschaft) ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. 5. Mittel der Körperschaft (Gesellschaft) dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7.
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