(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe § 52, Nr. 4, Förderung der Erziehung § 52, Nr.7, Förderung des Schutzes von Ehe und Familie § 52 Nr. 19. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Die Gesellschaft bietet als freier Träger Familienhilfe nach SGB VIII an. Die Familienhilfe beinhaltet u.a. Beratung, Begleitung und Hilfe bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, unterstützt bei der Lösung von Erziehungsfragen, unterstützt und berät bei Trennung und Scheidung, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen und berät und unterstützt die Familien im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Insbesondere geht es darum, den Familien Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Sozialwesen
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