Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, § 52 (2) Nr. 3 AO, von Jugend- und Altenhilfe, § 52 (2) Nr. 4 AO und der mildtätigen Zwecke i.S. von § 53 AO durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer begünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Förderung des Gesundheitswesens, sowie Jugend- und Altenhilfe und der mildtätigen Zwecke i.S. des § 53 AO, insbesondere die Förderung der Walkabout Foundation, London. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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