Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Der Zweck der Gesellschaft ist die Bildung, Erziehung von Kindern im Sinne des § 1 SGB Vlll sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung dem Satzungszweck dienender Einrichtungen ven?virklicht: 1. Durch die Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten. Hierbei wird auf eine bilinguale, weltoffene Erziehung und Ausbildung in besonderer Weise Wert gelegt. 2. Durch Errichtung und Unterhaltung und Förderung von Betreuungseinrichtungen oder Wohnformen für Kinder, Jugendliche, Familien im Sinne des SGB Vlll. 3. Durch die die Errichtung und Unterhaltung von Begegnungszentren fürAus- und Fortbildung für Absolventen mit landesspezifischen pädagogischen Berufsabschlüssen.
Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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