Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Bildung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII und damit die Förderung der Erziehung im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO. Daneben werden nach Maßgabe von § 2 Abs. 4 der Satzung die Förderung der Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO verfolgt. Der Zweck der Glaci Kinderbetreuung gGmbH wird verwirklicht durch Unterhaltung von Kindertagesstätten. Die Glaci Kinderbetreuung gGmbH bemüht sich verstärkt um kulturelle Projekte, die in Verbindung mit den Themen Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Armutsbekärnpfung, Inklusion und Völkerverständigung stehen.
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