Unternehmen führt ein Sicherheitsmanagement ein und erlangt eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung nach (EU) VO 2018/763, welche sie gemäß § 7a Absatz 1 des allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur Teilnahme am Eisenbahnbetrieb im gesamten europäischen Streckennetz berechtigt. Nach Erfüllung der formalen Anforderung führt das Unternehmen eigenverantwortlich Schienengüterverkehrsleistungen auf dem gesamten europäischen Streckennetz durch. Die Dienstleistungen dienen primär der fristgerechten Versorgung von Baumaßnahmen der Eisenbahninfrastruktur. Weiterhin werden sonstige Transporte von Gütern aller Art (ausgenommen Gefahrgut) und nicht selbstfahrenden Baumaschinen durchgeführt. Des Weiteren führt die Organisation im Rahmen von Baumaßnahmen der Eisenbahninfrastruktur Rangierfahrten innerhalb und außerhalb eines Baugleises mit Regel- und Nebenfahrzeugen durch. Bei allen eisenbahnbetrieblichen Prozessen steht stets der Sicherheitsaspekt im Vordergrund.
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