Gestellung von externen Gefahrgutbeauftragten lt. GbV (Gefahrgutbeauftragten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 648), die zuletzt durch Artikel 481 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S 2407) geändert worden ist) für alle Verkehrsträger (Strasse, Schiene, See, Luft), - Schulungen in der Ladungssicherung, - Schulungen von Personen nach IHK (Gefahrgutbeauftragte), - Schulungen von Personen nach IHK, LBV (Landesbetrieb für Verkehr) und/oder sonst in Betracht kommende Institutionen im Sinne der Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations-Gesetz), - Spedition, - Wirtschaftliche Beratung, - Qualitätsmanagement.
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