Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke Im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstlgte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ffAO). Zwecke der Gesellschaft sind: die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Ab. 2 Nr. 1 AO); die Förderung der Religion (§ 52 Ab. 2 Nr. 2 AO); die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte, Zivilbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschäftigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Ab. 2 Nr. 10 AO); die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Ab. 2 Nr. 14 AO); die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Ab. 2 Nr. 19 AO); die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Ab. 2 Nr. 21 AO); die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports (§ 52 Ab. 2 Nr. 23 AO); die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und und von Tierseuchen (§ 52 Ab. 2 Nr. 3 AO); die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Ab. 2 Nr. 4 AO); die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Ab. 2 Nr. 5 AO); die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Ab. 2 Nr. 7 AO); die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Ab. 2 Nr. 8 AO); die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Ab. 2 Nr. 9 AO); die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte, Zivilbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschäftigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Ab. 2 Nr. 10 AO); die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Ab. 2 Nr. 14 AO); die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Ab. 2 Nr. 19 AO); die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Ab. 2 Nr. 21 AO); die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports (§ 52 Ab. 2 Nr. 23 AO); die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Ab. 2 Nr. 25 AO). Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die nationale und internationale Beschaffung von Mitteln in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen durch Einwerben von Spenden und Schenkungen. Diese werden ausschließlich zur Förderung der o.g. gemeinnützigen Zwecke in Deutschland genutzt. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks der zu fördernden Zwecke im Sinne der AO: entwickelt und nutzt die Gesellschaft gemäß (2) Spendenboxen. entwickelt und betreibt gemäß (2) die Gesellschaft Spendenportale über Internetplattformen, insbesondere www.globusheld.com und legt transparent offen, wofür diese Spenden eingesetzt werden. beschafft die Gesellschaft gemäß (2) Mittel zur Förderung von oben genannten gemeinnützigen Zwecken durch andere Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 48 Nr. 1. AO. Die geme
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Sozialwesen
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