Errichtung und der Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen. Dabei ist sie verpflichtet, vorrangig sämtliche in den Städten Duisburg und Oberhausen anfallenden und von diesen Städten angelieferten Abfälle im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten zur Entsorgung anzunehmen. Die Abfallentsorgung durch die Gesellschaft dient vorrangig der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der an der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligten Städte zur Abfallentsorgung nach Maßgabe der jeweils geltenden kommunalen Abfallentsorgungssatzungen. Beim Betrieb der Anlage sind die gesetzlichen Ziele der Abfallentsorgung nach den für die Anfallentsorgung erlassenen Gesetzen und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung, der Immissionsschutzgesetzgebung sowie die im Einzelfall festgesetzten Auflagen und Bedingungen einzuhalten.
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Entsorgungsbetriebe
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