Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Unterhaltung einer Weiterbildungseinrichtung für Kunstschaffende, der Förderung des Demokratieverständnisses und der Streitkultur sowie durch die Trägerschaft von Projekten zur Förderung junger musikalischer Talente. Die Gesellschaft organisiert und fördert musikalische, künstlerische und kulturelle Erziehung, insbesondere im Bereich der populären Musik. Hierzu gehören Workshops, Meisterklassen und Seminare, Wettbewerbe und zeitgemäße Formate zur Nachwuchs- und Talentförderung. Das schließt auch Nachhaltigkeits-Projekte und Initiativen in den Bereichen Streitschlichtung, Kommunikation, Mediation und Mobilität ein. Zur Nachhaltigkeit gehören auch die umweltgerechte Ausstattung der Einrichtungen und Abläufe der Musikproduktion sowie der nahtlose Übergang von der musikalischen Früherziehung bis hin zum professionellen Auftritt.
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