Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Kreativwirtschaft (d.h. des Kunst- und Kulturschaffens) im Bereich Medien (Film/TV, Musik, Radio, Theater, Literatur, neue Medien) in Afrika, Asien und Lateinamerika. Die Förderung umfasst: die Durchführung von Workshops zur Professionalisierung im Bereich Medien in den Entwicklungsländern; die Herstellung von qualitativ richtungsweisenden Medienprodukten in den oben genannten Bereichen, gemeinsam mit den Workshop-Absolventen; die gemeinsame Vermarktung dieser Medienprodukte einschließlich aller begleitender Merchandising-Aktivitäten (verkaufsfördernde Maßnahmen und mit dem jeweiligen Medienprodukt in Zusammenhang stehende Produkte) in den Entwicklungsländern selbst; die Förderung der Bleibeperspektive in den Entwicklungsländern durch Schaffung kontinuierlicher Arbeitsmöglichkeiten im Bereich Medien (Hilfe zur Selbsthilfe). Dies soll erreicht werden durch die oben genannten Maßnahmen.
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