Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung von Kunst und Kultur; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; - die Förderung des Tierschutzes; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der vorstehend genannten gemeinnützigen Gesellschaftszwecke (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung finanzieller und sachlicher Mittel und personeller Ressourcen zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger Projekte im Sinne von Abs. (2) sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Mittel zur Erreichung des Gesellschaftszwecks werden insbesondere durch Einwerbung von Spenden und sonstigen Zuwendungen sowie durch Vermögenserträge aus Vermögensverwaltung aufgebracht. Dazu wird die Gesellschaft geeignete Kommunikationsinstrumente bzw. -medien entwickeln und aufbauen sowie Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Daneben verwirklicht die Gesellschaft die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung unmittelbar, insbesondere durch die - Durchführung von Bildung- und Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Bereichen Business Development, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, sowie die Veranstaltung von Workshops, Kursen, Tagungen, Symposien sowie Schulungen, - Vergabe von Stipendien zur Unterstützung von aus- und weiterbildenden Aktivitäten. Daneben verwirklicht die Gesellschaft die Förderung von Wissenschaft und Forschung unmittelbar, insbesondere durch die - Durchführung und/ oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragestellungen in den in § 2 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrags genannten Bereichen, - Vergabe von Stipendien zur Unterstützung von wissenschaftlichen Aktivitäten.
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