Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Jugendhilfe und der Altenhilfe und der Erziehung und der Bildung und des Wohlfahrtswesens und der Behindertenhilfe im Sinne von § 52 Absatz 2 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Übernahme von Trägerschaften im Bereich Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Familienförderung, Lebens- und Behindertenhilfe, Erwachsenenbildung und Beratung: - Tagesstrukturierende Maßnahmen, Alltagshilfen - Maßnahmen im Bereich der Lebens- und Behindertenhilfe - Integrationsprojekte für Behinderte, Nichtbehinderte und Senioren - Erwachsenenbildung wie z.B. Elternschule - Beratung im Bereich Familie - Soziotherapie: u.a. Hilfsangebote im Bereich Wohnen, Vermeidung von Isolation und Vereinsamung durch gezielte Netzwerkarbeit oder auch Hilfen zur Krankheitsbewältigung - Kinder- und Jugendhilfeprojekte wie Kindertagesbetreuung sowie Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes § 27 ff. wie Sozialpädagogische Familienhilfe - Familienförderung für Eltern und Kinder - Errichtung und Betreuung von ambulanten und teilstationären Einrichtungen im Sozial- / Gesundheitswesen.
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Sozialwesen
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