Ausschließlich die Mitwirkung an Risikoabschirmungsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Reduktion von Ausfall- und Marktpreisrisiken bestimmter innerhalb des Konzerns der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gehaltener Vermögensgegenstände. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Ausreichung einer Finanzgarantie an die LBBW, die Begebung einer Anleihe, das Anlegen des Emissionserlöses der Anleihe als Bardepot bei der LBBW und dessen Verpfändung als Sicherheit für die entsprechende Finanzgarantie sowie das Führen eines Überschusskontos und die Anlage etwaiger Garantie- und Zinserträge. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auch berechtigt, einen Garantievertrag mit dem Land Baden-Württemberg zu ihren Gunsten abzuschließen, soweit dieser im Zusammenhang mit den Risikoabschirmungsmaßnahmen für die LBBW steht. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft wird ausschließlich vermögensverwaltend tätig sein und als Zweckgesellschaft nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen, sondern nur im Hinblick auf den oben genannten Zweck an den Risikoabschirmungsmaßnahmen des Landes mitwirken.
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