Planung und die Projektsteuerung im Sinne der §§ 15 und 31 HOAI. Zu § 31 HOAI zählen vornehmlich: - Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programmes für das Gesamtprojekt, - Klärung der Voraussetzung für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projekbeteiligte), - Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, - Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen, - Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen, - Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, - laufende Informationen des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, - Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.
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