Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffern 7, 10 und 15 Abgabenordnung. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Entwicklungszusammenarbeit. Die Zwecke der Satzung werden insbesondere durch finanzielle und personelle Unterstützung von Schulen, Kliniken und Krankenhäuser und der ärztlichen Versorgung und der Infrastruktur wie etwa Versorgung mit Strom und sauberem Wasser in Entwicklungs- und Schwellenländern verwirklicht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle für die Erreichung der Gesellschaftszwecke erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, soweit sich diese Maßnahmen und die damit verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des § 52 der Abgabenordnung halten.
Interessengemeinschaften
Energieversorgung
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