Grundstücksgeschäfte aller Art, die keiner Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen, der Grundstückshandel für eigene sowie fremde Rechnung, die Erschließung von Baugebieten, Baubetreuung und Bauträgergeschäfte, die keiner Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, insbesondere auch die Ausführung handwerklicher Tätigkeiten, soweit diese keiner Eintragung in der Handwerksrolle bedürfen und Hausverwaltungen. Der erlaubsnisfreie Warenhandel (auch Im- und Export) sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, die keiner Erlaubnis bedürfen sowie Unternehmens- und Wirtschaftsberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen sowie weitere gleichartige als auch andersartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, z.B. als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.
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