1. die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Behindertenhilfe, der Aus- und Fortbildung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Integration und Förderung schwerbehinderter oder schwervermittelbarer oder langzeitarbeitsloser Menschen, insbesondere im Rahmen eines Integrationsprojektes nach § 68 Nr. 3 c) AO, zum Beispiel mit der Erbringung von Leistungen in der Garten- und Landschaftspflege, Gärtnerdienstleistungen, wie beispielsweise Grünflächenpflege, Pflanzen-/Baumschnitt, Pflanzenpflege und -aufzucht, Kräuter- und Pilzzucht in jeglicher Form im Rahmen des steuerbegünstigten Gesellschaftszwecks, durch arbeitsbegleitende Betreuung und die Durchführung von Aus- und Fortbildungsprojekten.
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Sozialwesen
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