2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abga-benordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2.2 Zweck der Gesellschaft ist schwerpunktmäßig die Förderung der Forschung und Bildung in der Bereichen Entrepreneurship, Existenzgründung- und festigung, Unternehmensnachfolge sowie Unternehmensfinanzierung. Sie ist berechtigt, Treuhänderin bzw. Verwalterin von Stiftungen zu sein, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung verfolgen. 2.3 Die Gesellschaft ist befugt, alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen, welche ihren Zweck zu dienen geeignet sind, insbesondere auch, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. All diese Befugnisse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft dadurch nicht gegen gesetzliche Vorschriften aus dem Gemeinnützigkeitssteuerrecht, wie sie unter anderem im Abschnitt \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung niedergelegt sind, in ihrer jeweils gültigen Fassung, verstößt. 2.4 Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch- Bildungsmaßnahmen wie Informationsveranstaltungen, Workshops, Seminaren über Entrepreneurship, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge - Förderung von Lehrstühlen staatlich anerkannter Forschungseinrichtungen sowie die Förderung von Dissertationen, Forschungsprojekten, Fallstudien, Evaluationen, Modellversuchen etc. zu den Themen Entrepreneurship, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge sowie die Förderung des wissenschaftlichen, kulturellen und interkulturellen Austausches zu den vorgenannten Themen. - Information über die Vor- und Nachteile von Entrepreneurship, Existenz-gründung, Unternehmensnachfolge, z.B. durch Preisverleihungen, Veranstaltungen in denen Gründer über ihr Scheitern sprechen etc. - Vergabe von Stipendien an potentielle Entrepreneure/Existenzgründer durch Geldund/oder Sachmittel sowie ggfs. Kontaktaufbau. Das Angebot sowie die Vergaberichtlinien werden in geeigneter Form veröffentlicht. Die Öffentlichkeit soll dadurch die Gelegenheit erhalten, sich über die Tätigkeit der Gesellschaft bei der Vergabe von Stipendien und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme zu informieren, um selbst vom Stipendienangebot der Gesellschaft Gebrauch machen zu können. Ausgeschlossen jedoch ist die Zuwendung von Geld- und/oder Sachmitteln an Unternehmen potentieller Entrepreneure/Existenzgründer (Wirtschaftsförderung).
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