Tierschutz. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer Gnadenhöfe; den Schutz von Tieren, die in Gefahr sind, die ausgesetzt wurden oder ohne triftigen Grund eingeschläfert werden sollen sowie von Tieren, die gequält werden oder krank sind; den Freikauf von Tieren aus auswegloser Situation; die Einrichtung von Tierherbergen in Deutschland mit der Verpflichtung, dort die Gruppenhaltung in Innenräumen und artgerechten, großzügigen Freigehegen - nicht aber in isolierter Einzelboxhaltung - durchzuführen. Verpflichtend ist die vorrangige Aufnahme von in Not geratenen Tieren; Unterstützung von förderungsfähigen Tierschutzprogrammen.
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