Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft darf sich in diesem Zusammenhang auch in Form von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten oder börsennotierten Unternehmen, insbesondere im Rahmen von Beteiligungen an Unternehmen über Private-Equity-Geschäfte, z. B. in Form von Venture-Capital, beteiligen. Sie darf in diesem Rahmen Management-, Beratungsleistungen- und Serviceleistungen erbringen. Die Gesellschaft darf gegenüber anderen Unternehmen auch mezzanine Finanzierungsinstrumente, seien sie eigenkapital- oder fremdkapitalähnlich, z. B. in der Form der Vergabe partiarischer Darlehen ausreichen. Voraussetzung für sämtliche Tätigkeiten der Gesellschaft ist, dass diese nicht besondere Erlaubnisse erfordern, insbesondere nicht nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetz oder Gewerbeordnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
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