Förderung von Integrations- und Inklusionsprozessen von Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund, Nachhaltigkeit, Artenschutz in der ländlichen Dorfstruktur sowie - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) - die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) - die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO) - die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) - die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten (§ 52 Abs. 2 Nr. 26 AO). 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen für Kranke - die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen für Pflegebedürftige, für Behinderte, für Rehabiliation, für Senioren, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; ambulantes und stationäres Hospiz, Hilfe für Flüchtlinge - Trauerbegleitung, Friedwald - die selbstlose Förderung anderer gemeinnütziger Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet - die artgerechte Haltung von Tieren, die die o. g. Zwecke erfüllen (pädagogische Begleittiere) und tiergestützte Therapie - die Veranstaltung von Ausstellungen lokaler und überregionaler Künstler. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und dem Erfordernis der Gemeinnützigkeit entsprechen. Zweckbetriebe im Rahmen des § 65 der Abgabenordnung sind zulässig.
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