Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung/ Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. b. die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. (3) Zur Verwicklichung des Satzungszwecks a. gemäß (2) a. entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu. Diese Mittelzuwendung ist, wie sich aus (3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung. c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch die betterplace academy i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i.S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere zu digitalen Themen: insbesondere im Bereich Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeit- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel durch Veranstaltung von Kursen, Workshops, Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z. B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und Mitarbeiter, die u.a. die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen und der Gesundheit. vi. Evalua
Sozialwesen
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