Förderung der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft insbesondere städtebauliche Maßnahmen und strukturverbessernde Entwicklungsmaßnahmen fördern, planen, vorbereiten, durchführen oder die Durchführung dieser Maßnahmen leiten und übertragen. Dies gilt sowohl für Hoch- und Tiefbau als auch Erschließungsmaßnahmen. Die Gesellschaft ist zur Tätigkeit als Sanierungsträger im Sinne des Baugesetzbuches nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Sie verwaltet im eigenen und fremden Namen Immobilien und führt alle im Zusammenhang mit der Verwaltung im weitesten Sinne erforderlichen Dienstleistungen aus. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäftsbesorgungen und Dienstleistungen für die Stadt Sonneberg und/oder deren kommunale Einrichtungen/Unternehmen einschließlich deren Tochterunternehmen zu erbringen. Dies beinhaltet auch etwaige Geschäftsführungen und Vertretungen von solchen Einrichtungen und Unternehmen.
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