Es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, 4. für Immobilien, die ihr selbst oder der Stadt Singen (Hohentwiel) gehören oder von ihr oder der Stadt Singen (Hohentwiel) bewirtschaftet werden, Energie zur Wärme-/Kälteversorgung zu gewinnen und zu liefern sowie Heiz- und Kühlungsanlagen zu betreiben mittels innovativer, ökologisch hochwertiger Verfahren, wie insbesondere Abwasser-Wärmenutzung (z. B. im Rabthermverfahren) oder der Pelettheizung. Soweit es zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Zwecke sinnvoll ist, kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind, 4. andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder Zweigniederlassungen errichten, 5. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit kann die Gesellschaft im Einverständnis mit den anderen Gemeinden im örtlichen Verflechtungsbereich der Stadt Singen im Sinne des Gesellschaftszweckes nach Abs. 1 tätig werden.
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