Durchführung von Planungs- und Ingenieurdienstleistungen im Bereich der Tragwerks- und Objektplanung für Gebäude und Ingenieurbauwerke, einschließlich der Leistungen der Bauphysik und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Die Gesellschaft darf auch als Generalplaner tätig werden. Der Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure (§ 27 Abs. 1 BauKaG). Die Berufspflichten der Beratenden Ingenieure und Igenieurinnen sind von der Gesellschaft zu beachten. Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen üben ihre Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich aus.
Ingenieurbüro
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