Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch eine dauerhafte, preisgünstige, gesunde, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen unter Einbeziehung von Eigenarbeiten beim Aufbau und der Sanierung des Wohnprojektes. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten,erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und in kleinerem Umfang des Gartenbaus,der Land- und Forstwirtschaft, der Energieversorgung, des Tourismus, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, sowie die Versorgung mit Lebensmitteln, Energie, Mobilität, Bildung für die Mitglieder. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn die Beteiligung dem Förderzweck dient und die Beteiligung wirtschaftlich untergeordnete Bedeutung im Verhältnis zum Förderzweck hat.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
Energieversorgung
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