Fachbetrieb für Entsorgung und Recycling. Im Wege der Ausgliederung hat die 'H. Gröger GmbH & Co. Verwaltungs KG' (übertragender Rechtsträger) einen Teil ihres Vermögens gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf der Grundlage des Ausgliederungsvertrags vom 01. 08. 2003 mit Anlagen 1-15 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 01. 08. 2003 ausgegliedert und auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung durch Aufnahme). Auf die beim Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Ausgliederung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
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