1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung im Rahmen einer möglichst optimalen stationären und ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. 4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. 5. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft unterstützt dabei insbesondere die ideellen und finanziellen Belange der steuerbegünstigten Einrichtungen der Christophorus Kliniken GmbH, Coesfeld, in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft. 6. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 3 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dazu erbringt die Gesellschaft die in Ziffer 3 bezeichneten Dienstleistungen gegenüber den in der Anlage genannten zur Unternehmensgruppe der \"Christophorus Trägergesellschaft\" gehörenden Gesellschaften und Stiftungen, insbesondere durch das Erbringen von Leistungen jeglicher Art, durch Lieferungen, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den Leistungen gehören insbesondere fachlichberatende sowie Verwaltungsdienstleistungen, zu den Nutzungsüberlassungen auch die Vermietung / Verpachtung oder Überlassung von Gebäuden und Räumen. 7. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich i. S. v. § 57 Abs. 4 AO an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
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