Gesellschaft erlaubte Rechtsdienstleistungen, insbesondere- soweit erlaubt - Inkassotätigkeiten, Bürodienstleistungen sowie die Organisation und das Anbieten von Veranstaltungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind erst Gegenstand des Unternehmens, soweit diese der Gesellschaft genehmigt wurden.
Büroservice
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